Medizinprodukte — Ihr Weg zur erfolgreichen CE Kennzeichnung
Sicher · Konform · Marktreif.
Die Zulassung von Medizinprodukten ist ein entscheidender Schritt, um innovative Lösungen sicher auf den europäischen Markt zu bringen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, praxisnah und nach den Anforderungen der EU Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) sowie der Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR 2017/746). Erweiterung der Zulassung auf geänderte oder erweiterte Medizinprodukte.Unsere Leistungen für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure
• Klassifizierung des Medizinprodukts
- Definition der Zweckbestimmung.
- Bestimmung der Risikoklasse (I, IIa, IIb, III).
- Abgrenzung zu Arzneimitteln, IVD oder Wellness Produkten.
- Bewertung rechtlicher Konsequenzen.
• Technische Dokumentation
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer kompakten und vollständigen Technischen Dokumentation:- Produktbeschreibung und Zweckbestimmung.
- Risiko und Nutzenanalyse gemäß ISO 14971.
- Klinische Bewertung / Performance Evaluation.
- Gebrauchsanweisungen und Kennzeichnung.
- Systematische Aktualisierung der technischen Dokumentation.
• Qualitätsmanagement nach den Anforderungen der ISO 13485
- Einführung oder Optimierung eines QM Systems entsprechend den zutreffenden regulatorischen Anforderungen.
- Auditvorbereitung, Auditbegleitung und Nachbereitung der Auditergebnisse.
- Prozessdokumentation, insbesondere für Entwicklung, Produktion, Marktüberwachung und Validierung von Softwareanwendungen.
- Post Market Surveillance (PMS) & Vigilanzplanung.
• Benannte Stellen
- Fachliche Begleitung bei der Auswahl einer geeigneten Benannten Stelle.
- Beratung zu Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen.
- Unterstützung bei der Beantwortung von Nachfragen, z. B. zu Nichtkonformitäten, CAPA und Nachweis der Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen.
• CE Kennzeichnung & Markteinführung
- Finaler Konformitätsbewertungsprozess.
- Erstellung der EU Konformitätserklärung.
- Vorbereitung auf Markteintritt, Vertrieb und PMS Reporting.
• Fortlaufende Betreuung zur Umsetzung neuer oder geänderten regulatorischer Anforderungen
- Servicevertrag über Art und Umfang der Betreuung.
- Informationen zu Neuerungen bei den regulatorischen Anforderungen.
- Unterstützung bei der Umsetzung neuer oder geänderte Anforderungen.